Antrag: Für eine kluge Netz- und Medienpolitik für Niedersachsen

Update: Der Antrag ist mit einigen Änderungsanträgen einstimmig angenommen worden. Der fertige Beschluss kann hier als PDF gelesen werden: Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 19./20. November 2011 in Verden: Für eine kluge Netz- und Medienpolitik für Niedersachsen
Den folgenden Antrag hat die Landesarbeitsgemeinschaft Medien- und Netzpolitik der niedersächsischen Grünen zum kommenden Parteitag gestellt. Es soll am 19.11.2011 debattiert und abgestimmt werden.

Freie Software in öffentlichen Einrichtungen

Mit der Digitalisierung weiter Lebensbereiche haben sich die Bedingungen in staatlichen Organisationen und Behörden grundlegend gewandelt. Für die Verwaltung ergeben sich dadurch neue Anforderungen, aber auch neue Möglichkeiten. Eine Schlüsselrolle dabei kommt der eingesetzten Software zu.

Bei Programmen stehen sich zwei Modelle gegenüber: Freie und proprietäre Software. Freie Software lässt sich beliebig verändern und weiterentwickeln und damit besonderen Bedürfnissen anpassen. Sie arbeitet mit offenen Standards, vor allem bei Dateiformaten, was den Datenaustausch, die Zusammenarbeit mit anderer Software und den Wechsel des Softwareanbieters erleichtert. Proprietäre Software ist dagegen oft nur eingeschränkt mit anderer Software zusammen einsetzbar. Öffentliche Einrichtungen, die solche Software einsetzen, werden beispielsweise durch proprietäre Änderungen in Dateiformaten und Schnittstellen immer wieder zur Aktualisierung dieser Software gezwungen und müssen so ständig erneut Lizenzkosten zahlen. Sie begeben sich durch diesen Lock-In-Effekt in ein Abhängigkeits-Verhältnis zu einem Hersteller. Die Verwendung hersteller-spezifischer Datenformate in der öffentlichen Verwaltung birgt auch die Gefahr, dass Archive und Verwaltungsvorgänge mittelfristig selbst für die Urheber nicht mehr zugänglich sind, weil die notwendige proprietäre Software nicht mehr auf den aktuellen Systemen läuft. Offene Datenformate stellen die langfristige Zugänglichkeit dieser Daten sicher und erleichtern die Einführung von Open-Government-Programmen, in deren Rahmen etwa Verwaltungs-Akten in (halb-)automatisierten Verfahren öffentlich zugänglich gemacht werden.

Besonders kritisch ist der Einsatz proprietärer Software an Schulen, denn er gleicht einer Werbeveranstaltung für einzelne gewinnorientierte Hersteller. Die monopolartige Marktmacht einzelner Unternehmen wird langfristig gefestigt, wenn Schülerinnen und Schüler statt allgemeine EDV-Kompetenz zu erwerben die Bedienung bestimmter Software lernen. Das haben die Hersteller erkannt und bieten Schulen, Schülerinnen und Schülern verbilligte oder kostenlose Versionen an, um die Marktbeherrschung proprietärer Software zu fördern.

Für den Einsatz freier Software fallen hingegen keine Lizenzkosten an. Anpassungs-, Service- und Wartungsarbeiten dafür werden oft von kleinen und mittelständischen lokalen Unternehmen durchgeführt anstatt von großen Konzernen. Der Einsatz freier Software bietet deshalb nicht nur Einsparpotenziale für öffentliche Kassen, sondern sichert auch Arbeitsplätze vor Ort und schafft Anbieter-Unabhängigkeit und Offenheit gegenüber neuen Technologien.

Wir Grüne fordern daher eine umfassende, schrittweise Umstellung der IT-Systeme aller öffentlichen Einrichtungen in Niedersachsen auf freie Software. Das gilt nicht nur für den Einsatz freier Betriebssysteme und Programme auf Servern und Desktop-Rechner, sowie den Einsatz freier Formate in Ministerien und Verwaltungen, sondern besonders auch für den Einsatz freier Software in Schulen und allen öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Open Data und Informationsfreiheit

Wir Grüne setzen uns seit unserer Gründung für demokratische Teilhabe aller Menschen ein. Wir wissen aber auch, dass demokratische Entscheidungen Transparenz und Zugang zu Informationen voraussetzen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das auch auf Bestreben von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde, hebt das Informationsgefälle zwischen BürgerInnen und Staat ein Stück weit auf. Wir begrüßen das IFG deshalb ausdrücklich. Viele Bereiche, in denen die Menschen ganz direkt betroffen sind, fallen aber in die Zuständigkeit von Ländern oder Kommunen. Einige Bundesländer haben bereits reagiert und eigene Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Niedersachsen muss diesen Ländern endlich folgen und ein Landesinformations- freiheitsgesetz verabschieden. Zusätzlich müssen kommunale Satzungen vorangetrieben werden, die Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber kommunalen Verwaltungen einräumen.

Der Staat ist in der Bringschuld, den freien Zugang zu Informationen von öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten und staatliches Handeln für Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten. Für Interessierte ist oft nur schwer abschätzbar, welche Informationen welchen öffentlichen Einrichtungen überhaupt vorliegen. Daher müssen Behörden einen Datenkatalog über sämtliche vorhandenen Daten veröffentlichen – egal, ob diese jeweils vertraulich sind oder nicht. Daten von allgemeinem Interesse sollen die Behörden von sich aus veröffentlichen. Die bisherige Vorgehensweise muss umgekehrt werden: Die Nichtveröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Begründung im Einzelfall und muss zeitlich befristet werden.

Gemeinsame technische Standards, eine übersichtliche und vereinheitlichte Strukturierung und eine professionelle Betreuung der IT-Systeme von Bund, Ländern und Kommunen sparen Kosten. Niedersachsen soll deshalb auf die Umsetzung einer solchen Open-Data-Plattform, wie sie in der Dresdner Vereinbarung des Nationalen IT-Gipfels vorgesehen wurde, hinwirken.Über das IFG angeforderte Daten sollen ebenfalls auf der Open-Data-Plattform freigegeben werden. Das spart nicht nur Verwaltungskosten durch die Vermeidung wiederholter Anfragen, sondern macht Daten einer breiten Öffent-lichkeit zugänglich. Ein optimaler Nutzen und eine größtmögliche Transparenz entstehen dabei vor allem durch die Verknüpfung von Informationen. Datensätze müssen grundsätzlich auf barrierefreien Plattformen, und in freien Datenformaten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden. Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen müssen dabei jederzeit geschützt bleiben. Bestandsdaten sollen mittelfristig ebenfalls in eine Form überführt werden, in der sie veröffentlicht werden können.

Breitband für alle!

Das Internet ist Teil des täglichen Lebens. Auch der Staat setzt darauf, seinen Bürgern mehr und bessere Online-Dienstleistungen bereitzustellen. E-Government soll der öffentlichen Hand Geld sparen und für den Bürger neue Kommunikations- und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen.

Das kann nur dann klappen, wenn der Staat die Rahmenbedingungen so setzt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen ausreichend schnellen Internetanschluss erhalten können. Hier versagt der freie Markt, denn investiert wird vor allem dort, wo schnell Gewinne erzielt werden können: in den Städten. In der Fläche ist der Ausbau teurer, deshalb gibt es in ländlichen Bereichen Niedersachsens zahlreiche “weiße Flecken” in denen keine Breitbandversorgung vorhanden ist. Das führt zu einer massiven Benachteiligung der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger. Häuser und Wohnungen in solchen Gebieten sind kaum verkäuflich oder vermietbar, Gewerbeansiedlungen meist nicht möglich. Während in den Städten fast überall Anschlüsse mit 50 bis 100 MBit/s bereitstehen und weitere Band-breitenzuwächse zu erwarten sind, werden auf dem Land Anschlussbandbreiten von 1 MBit/s vielerorts unterschritten.

Es ist bereits heute absehbar, dass die vorhandene Infrastruktur aus Kupferdraht-Telefonleitungen für den schnell wachsenden Bedarf der kommenden Jahre nicht ausreichen wird. Noch weniger Kapazität steht bei den von den Telekommunikationsanbietern propagierten Funklösungen bereit. Ein Sektor einer mit modernster LTE-Technik ausgestatteten Basisstation kann nur rund ein Dutzend Anwender gleichzeitig mit DSL-Bandbreite (6 MBit/s) versorgen. Die Anbieter reagieren darauf, indem sie die knappe Ressource Bandbreite durch monatliche Volumenbeschränkungen für den einzelnen Kunden strecken. Ein technologieneutraler Ansatz bei Ausschreibungen geht fehl, weil er nicht zukunftssicher ist, sondern nur den gegenwärtigen Bedarf deckt. Auf lange Sicht gesehen ist eine flächendeckende Glasfaserverkabelung in die Wohnhäuser (FTTB/FTTH) unumgänglich. Die Bandbreite solcher Systeme wird durch die aktiven Komponenten bestimmt, die sich bei Bedarf austauschen lassen. Das einmal verlegte Kabel wird einfach weiter genutzt. In den Städten sind die Ausbaukosten pro Haushalt geringer als auf dem Lande. Die Telekom ist bereits dabei, in Hannover ganze Stadtteile mit Glasfaseranschlüssen mit bis zu 200 MBit/s auszustatten, während 20 oder 30 Kilometer weiter weiße Flecken noch auf Anschluss mit 1 MBit/s warten.

Der Ausbau in ländlichen Gebieten kann in vielen Fällen nicht kostendeckend erfolgen, weil die Bürgerinnen und Bürger oft nicht bereit sind, viel höhere Anschlusskosten zu tragen als in den Städten. Wir wollen verschiedene Ansätze prüfen, um diese Preisschere zu schließen. Beispielsweise könnte der Ausbau auf dem Land durch eine Anschluss-Umlage finanziert werden.
Denkbar wären auch Maßnahmen des Landes, etwa die Verlegung von Leerrohren oder Glasfaserkabeln in bislang nicht erschlossene Gemeinden und Ortsteile und die Ausschreibung von Gewerken für die Breitbandversorgung vor Ort. Wir machen uns für eine flexible und praxisnahe Herangehensweise stark, die die Bedarfseinschätzung von Landkreis- und Kommunalverwaltungen berücksichtigt und auf deren Ortskenntnisse zurückgreift.

Die Kosten für den weiteren Ausbau lassen sich drücken, wenn alle Akteure koordiniert vorgehen. Wenn beispielsweise bei allen Tiefbauarbeiten auf öffentlichem Grund entlang von Verkehrswegen grundsätzlich Leerrohre verlegt werden, können die öffentlichen Körperschaften diese den Netzbetreibern für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen. Das Verlegen von Leerohren kostet pro Meter nur einige Euro, das Aufgraben mindestens 50. Durch Mieten für Kabelwege lassen sich die Kosten für das Verlegen von Leerrohren teilweise kompensieren.

Neben dem Ausbau regulärer Infrastruktur setzen wir Grüne in Niedersachsen aber auch auf zivilgesellschaftliches Engagement. Projekte wie Freifunk oder Fon, die private Internetzugänge per WLAN der Community zugänglich machen, beweisen, dass viele Menschen kooperative Lösungen suchen. Freie private Funknetze ergänzen kommerzielle Hotspots und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Verfügbarkeit des Internets für mobile Geräte. Bisher stehen der weiteren Ausbreitung freier Netze allerdings rechtliche Schranken im Wege. So haftet in der Regel der Anschlussinhaber, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien heruntergeladen werden. Wir wollen das gesellschaftliche Engagement zum Aufbau freier Netze unterstützen und die für das Teilen von Anschlüssen notwendige Rechtssicherheit herstellen. Auch die Bereitstellung öffentlicher Flächen, wie Dächer öffentlicher Gebäude oder Laternenmasten, zur Anbringung von Funktechnologie freier Netzwerk-Projekte sind zu prüfen.

Freie Netze für freie Menschen

Wir Grüne sind davon überzeugt, dass das Netz weitreichende Möglichkeiten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit bietet. Im öffentlichen Raum mit seinen dominanten gesellschaftlichen Wertvorstellungen ist für viele Interessen und Standpunkte oft nur wenig Platz. Sich zu bestimmten Themen auszutauschen oder bestimmte Meinungen zu vertreten ist auch in Deutschland nicht selten mit persönlichen wie beruflichen Nachteilen verbunden. Die Anonymität des Internet ermöglicht es allen Menschen abseits des Mainstreams zu kommunizieren. Die Möglichkeit, anonym zu surfen und zu kommunizieren gehört für uns Grüne deshalb genauso zu einem freien Internet, wie ein umfangreicher, wirksamer Datenschutz, der die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer achtet.

Um den ungehinderten Austausch und die freie Persönlichkeitsentfaltung zu gewährleisten, werden wir die dafür notwendige Anonymität und den freien Zugang konsequent verteidigen und uns für ihre Erweiterung einsetzen. Auch eine Beschränkung dieser Freiräume durch Sperren von Internetanschlüssen, Websites und Inhalten lehnen wir Grüne entschieden ab. Wir stehen entschieden zum Prinzip “löschen statt sperren”. Netzsperren sind für uns auch dann nicht akzeptabel, wenn das Löschen von Inhalten nicht möglich ist, weil die betreffenden Inhalte im Herkunftsland legal sind, etwa bei Glücksspielen. Um die Unterdrückung von Meinungsfreiheit und gesellschaftlicher Teilhabe auch in anderen Ländern nicht zu gefährden, setzen wir Grüne uns zudem für ein Exportverbot von Überwachungs- oder Zensur-Technologie ein.

Keine Speicherung von Telekommunikationsdaten

Eine Speicherung von Nutzungsdaten der Telekommunikationsteilnehmer (Vorratsdatenspeicherung) kommt für uns Grüne nur in Betracht, wenn gegen eine Person der konkrete Verdacht einer schweren Straftat vorliegt. Eine anlasslose Speicherung der Daten aller Bürgerinnen und Bürger lehnen wir grundsätzlich ab, da dies mit der Unschuldsvermutung unvereinbar ist.

Wir setzen uns dafür ein, die Speicherfristen von Verkehrsdaten bei Telefon-, Mobilfunk- und Internet-Anschlüssen einheitlich und verbindlich festzulegen, um den Telekommunikations-Anbietern einen rechtssicheren Rahmen für ihre Speicherpraxis zu geben. Dabei sind Daten grundsätzlich nur zu Abrechnungszwecken zu erfassen und nach erfolgter Abrechnung sofort zu löschen. Besonders sensible Daten, etwa Standortdaten bei Mobilfunkanschlüssen, dürfen nur im für den Einzelfall absolut notwendigen Umfang erfasst werden. Die bisherige Praxis der Telekommunikations-Unternehmen, alle Daten für alle Kunden unabhängig von deren Tarif für Monate zu speichern, muss abgestellt werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit muss wieder Handlungsmaxime werden.

Netzneutralität

Im hart umkämpften Markt für Internet-Zugänge setzen viele Anbieter nicht nur auf den Preis, sondern schränken zunehmend auch Leistungen an Kundinnen und Kunden ein. Der Datenverkehr wird dabei zunehmend von den Anbietern gesteuert. So unterbinden einige Mobilfunk-Anbieter mit technischen Maßnahmen die Nutzung bestimmter Software, etwa Internet-Telefonie, wenn diese den eigenen Gewinn gefährden. Zudem versuchen Anbieter verstärkt, Inhalteanbieter für Dienste zur Kasse zu bitten, für die Kundinnen und Kunden bereits bezahlt habe. Nur die Inhalte finanzstarker Anbieter, die die Telekommunikationsunternehmen bezahlen können, sollen in voller Geschwindigkeit ausgeliefert werden. Alle anderen müssen warten.

Diese Priorisierung verhindert einerseits Innovation, weil sich neue und kleiner Unternehmen die Internet-Maut kaum leisten können werden. Gleichzeitig wird aber vor allem die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn nur noch die Inhalte zahlungskräftiger Anbieter in annehmbarer Geschwindigkeit ausgeliefert werden. Kleinere Websites, Blogs oder private Video-Angebote würden aus der Öffentlichkeit verdrängt. Der Grundgedanke des Internet, dass jedeR gleichzeitig Sender und Empfänger von Informationen ist, ist nur mit einem neutralen Netz zu haben.

Wir Grüne setzen uns dafür ein, die demokratisierenden Möglichkeiten, die das Netz zum freien Meinungs- und Informationsaustausch bietet, zu schützen und zu bewahren. Provider müssen deshalb gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen diskriminierungs-freien Zugang zum Internet anzubieten. Eine Prioriserung oder Diskriminierung von Datenpaketen nach Herkunft oder Inhalt lehnen wir entschieden ab.

Der Wettbewerb um mobile und ortsgebundene Internet-Zugänge bezieht sich nicht mehr vorwiegend nur auf den Preis, sondern zunehmend auch auf Leistungen. Dabei ist zu beobachten, dass Anbieter den Datenverkehr ihrer Kunden zunehmend reglementieren. Im Mobilfunk beispielsweise verbieten einige Provider die Nutzung von Internet-Telefonie oder Instant-Messaging-Systemen und versuchen, solche Verbindungen technisch zu verhindern. Damit zwingen sie den Kunden, ihre eigenen, vergleichsweise teuren Telefonie- und SMS-Dienste in Anspruch zu nehmen. Bei Festnetz-Angeboten versuchen Provider, Inhalteanbieter für den bevorzugten Transport ihrer Daten (Priorisierung) zusätzlich zur Kasse zu bitten, um sich im Endkundenmarkt einen Preisvorteil zu verschaffen.

Solche Geschäftsmodelle gefährden den freien Zugang zu Informationen. Falls eine schnelle und zuverlässige Auslieferung von Inhalten nur noch für wirtschaftlich starke Publikationen möglich ist und andere künstlich ausgebremst werden oder wenn der Provider festlegt, welche Nutzungsszenarien in seinem Netz zulässig sind und welche nicht, wird die Meinungs- und Dienstevielfalt erheblich leiden. Wir setzen uns dafür ein, die Providern zu verpflichten, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz bereitszustellen. Sie müssen darauf verpflichtet werden, jedes zu vermittelnde Datenpaket ohne Analyse des Inhalts gleich zu behandeln. Eine Priorisierung ist nur in Sonderfällen und in engem Rahmen zulässig, etwa um die einwandfreie Funktion der vom Provider bereitgestellten Internet-Telefonieanschlüsse technisch sicherzustellen.

Medienkompetenz stärken. Medienpädagogik ausbauen.

Wir Grüne wollen Niedersachen fit machen für das digitale Zeitalter. Wir setzen uns dafür ein, dass wirklich alle Bürgerinnen und Bürger die neuen Möglichkeiten auch nutzen können. Die Spaltung der Gesellschaft muss auch in der digitalen Welt überwunden werden.

Deshalb muss die Förderung der Medienkompetenz von Eltern, Jugendlichen und Kindern dringend erweitert werden. Medienkompetenz heißt: Nutzung von und Umgang mit Medien, Herstellung eigener und Bewertung von Medien. Unter Federführung der Landesmedienanstalt sollen die in Niedersachsen bestehenden vielfältigen Strukturen von Einrichtungen und Angeboten, die sich mit Medien beschäftigen, koordiniert, vernetzt und weiterentwickelt werden.

Insbesondere aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen sind das Internet und andere neue Medien nicht mehr wegzudenken. Das kontinuierliche Hineinwachsen in die digitale Welt mit ihren unerschöpflichen kreativen und kommunikativen Möglichkeiten bietet dabei den besten Schutz vor den möglichen Gefahren und ermöglicht die Teilhabe an der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft. Das darf nicht nur punktuell im Rahmen von Aktionstagen geschehen, sondern wir begreifen Datenschutz und Verbraucherschutz im Netz als dauerhafte Bildungsaufgabe. Bewußter Umgang mit Medien ist dabei als Querschnittsaufgabe im gesamten Erziehungs- und Schulbereich zu sehen. Dies muss sich auch in den
Bildungsvereinbarungen der Kindergärten und den Ausbildungsverordnungen der Erzieher- und Lehrerausbildung wieder finden .
Die Ausstattung der Schulen mit Medienequipment (PC, Notebooks, White Boards etc.) soll zügig ausgebaut und Lehrkräfte für den Umgang geschult werden.

Darüber hinaus muß sichergestellt sein, dass für die ständige Weiterqualifizierung von Lehrern und Erziehern Freiraum geschaffen wird und diese im sozialen Nahraum stattfinden kann.Ein Schwerpunkt sollte dabei sein, vor allem junge Menschen stärker für einen bewussten Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz zu sensibilisieren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass insbesondere die Daten von Kindern und Jugendlichen besser geschützt werden. Dazu gehört auch, die Verbraucherorganisationen im Hinblick auf Informationen über Medien und Gebrauch von Medien zu stärken.

Wir brauchen in Niedersachsen ein eigenes Konzept zur Förderung der Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang aber auch die Verbesserung von öffentlich geförderten Angeboten für Senioren zur Erweiterung der Kompetenz in digitalen Medien. Bei der „Verschlankung“ von Verwaltungsaufgaben wird häufig vergessen, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger über die notwendige technische Ausstattung oder das Wissen verfügen, um z.B. Anträge online zu stellen . Hier herrscht gravierender Nachholbedarf, beispielsweise indem die Ämter öffentlich zugängliche barrierefreie Terminals bereitstellen, die Zugang zu E-Government-Systemen schaffen.

Zusammenfassung

  • Freie Betriebssysteme und Software auf öffentlichen Computern
  • Freien Zugang zu Informationen staatlicher Stellen
  • Breitbandanschlüsse für alle Bürger
  • Netzzugänge ohne Inhaltssperren
  • Restriktive Regeln bei der Erfassung von Verbindungsdaten
  • Neutrale Netze, in denen Inhalte zählen und nicht Geld
  • Bessere Medienerziehung für Kinder und Förderung der Internetnutzung für bisherige Offliner aller Altersgruppen

5. November 2011Die Grünen, Netzpolitik0 Kommentare

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