Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen muss her!

Die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag fordert schon seit einiger Zeit, dem Vorbild des Bundes und elf anderer Bundesländer zu folgen, und auch in Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu verabschieden. Dabei geht es darum, das Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Zugriff auf sämtliche Behördendokumente/-informationen haben müssen. Denn Demokratie funktioniert nur durch Transparenz! Bisher wird das Gesetz von den Regierungsfraktionen (CDU & FDP) abgelehnt. Die letzte Anhörung im Innenausschuss lässt jedoch Hoffnung aufkommen. Dazu hier eine Pressemitteilung vom Rechtspolitischen Sprecher, Helge Limburg, und der Grünen-Fraktion.

Anhörung bestätigt die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz

Limburg: “Die Zeit ist reif!

Zu einem Entwurf der Grünen Fraktion für ein niedersächsisches Informations­freiheitsgesetz fand heute im niedersächsischen Landtag eine Anhörung im Innenausschuss statt. “Dabei bestätigte sich, dass der Bedarf für ein derartiges Gesetz besteht. Es ist höchste Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Niedersachsen freien Zugang zu behördlichen Informationen erhalten und sich nicht aufwändig dafür rechtfertigen müssen”, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. Das Informationsfreiheitsgesetz stelle einen Paradigmenwechsel im Umgang mit behördlichen Informationen dar und erhöhe die Transparenz in Bezug auf Vorgänge innerhalb von Behörden, so der Abgeordnete.

Die in der ersten Beratung geäußerten Bedenken der Regierungsfraktionen seien durch die Anhörung nicht bestätigt worden. Vielmehr hätten die Expertinnen und Experten deutlich machen können, dass die Umsetzung keineswegs zur Überlastung der Behörden führe. “Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger bewusst und sehr gezielt nach Informationen fragen”, so Limburg. Auch der Umgang mit sicherheitsrelevanten und geheimdienstlichen Informationen werde in dem Gesetzesentwurf der Grünen geregelt. Er sieht vor, dass der Zugang zu Informationen, die beispielsweise die innere Sicherheit oder internationale Beziehungen gefährden könnten oder auch anhängige Gerichtsverfahren beträfen, abgelehnt werden können. “Diese Anhörung war ein weiterer Schritt auf dem längst überfälligen Weg zur Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen”, stellte Limburg abschließend fest. Denn während in elf Bundesländern und im Bund entsprechende Gesetze bereits verabschiedet wurden, sei Niedersachsen noch immer Teil des “Kartells der Amtsverschwiegenheit”, so Limburg.

14. October 2009BürgerInnenrechte, Die Grünen2 Kommentare

2 Kommentare zu “Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen muss her!”

  1. mueller, hajo

    am 10. Nov 2011 um 14:45

    ich wohne im Landkreis Helmstedt seit 30 Jahren und plötzlich wird durch den Landkreis Helmstedt
    nebenan eine Jugendhilfe-Einrichtung installiert. Ich wurde nicht informiert, noch einbezogen. Der
    Landkreis versucht durch Hinhaltemanöver, durch Verweigerung von Informationen ohne Rücksicht
    auf Verluste die Einrichtung umzusetzen. Die Lärmbelästigung wurde negiert; im Endeffekt bin ich als
    Bürger der Dumme. Erschreckend ist, wie die Behörde die Bürgerinteressen negiert. Der eine Bürger
    baut auf seine Kosten eine Lärmschutzwand in Höhe von 18.000 Euro, nachdem dem die Behörde
    resistent die Schreiben ignoriert.
    Mein Vertrauen in die Demokratie Deutschland ist mittlerweile verloren gegangen; warum soll ich noch
    wählen, der Bürger wird von Behörden doch gar nicht mehr wahr genommen.

  2. Gregor

    am 11. Nov 2011 um 16:44

    Ich kenne den speziellen Fall jetzt nicht. Grundsätzlich gibt es natürlich Fälle, in denen auch Projekte umgesetzt werden müssen, die den einzelnen Bürger nerven. Wichtig ist dabei aber, dass die Leute dann auch an den Planungen beteiligt werden, wenn sie dies möchten, und dass das Verfahren transparent gestaltet ist. Um letzteres geht es in diesem Artikel. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger Informationen bekommen, können sie auch einschätzen, ob ein solcher Eingriff in ihre Interessen gerechtfertigt ist und ob es nicht bessere Alternativen gibt.

Kommentieren: